Kirchliche Immobilienstrategie (KIS) - Stand 03/2026

Bewertung und Neuausrichtung des Gebäudebestands in unserer Pfarrei

Liebe Gemeindemitglieder,
in der November-Ausgabe unseres Pfarrbriefes hatten wir bereits umfassend über den Prozess berichtet, mit dem in diesem Jahr alle unsere Immobilien überprüft und klassifiziert werden, um am Ende gut darüber entscheiden zu können, welche davon wir erhalten können und für welche wir andere Nutzungskonzepte benötigen. Für unsere Kirche St. Josef in Staffel mussten nun bereits vor dem Ende des Prozesses Entscheidungen getroffen werden, über die wir Sie hier informieren wollen.


Zur Vorgeschichte 

Nach auftretenden Problemen wurde bereits im Jahr 2012 das Dachtragwerk der katholischen Kirche St. Josef in Limburg - Staffel statisch untersucht und eine unzureichende Tragfähigkeit der Nagelbinderkonstruktion festgestellt. Zum Schutz der Gottesdienstbesucherinnen und –besucher wird das Dach seitdem von innen mit erheblichem Kostenaufwand durch ein Gerüst verstärkt. Im letzten Jahr ist das Tragwerk zusätzlich mit einer zweiten Unterstützung im Kirchenraum versehen worden, damit die Kirche überhaupt weiter genutzt werden kann. Die Genehmigung für diese Form der Absicherung läuft nach jahrelanger Verlängerung am 28.02.2027 endgültig ab.

Damit das Gebäude ab dem 01.03.2027 benutzt werden dürfte, müssten bis dahin weitere Sanierungsarbeiten bis hin zu einer kompletten Dachsanierung erfolgen. Die Kosten dafür liegen bei über 1 Mio. Euro. Dieses Geld steht uns leider nicht zur Verfügung. Unter diesen Gegebenheiten hat die KIS - Gruppe im Rahmen ihrer ersten Treffen Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat vorgeschlagen, die Kirche mit „D“ zu klassifizieren, das heißt, die Veräußerung des Gebäudes einzuleiten. Beide Gremien haben sich schweren Herzens diesem Vorschlag angeschlossen.


Wie geht es in Staffel weiter?

Nun wird geprüft, ob alles, was bisher in diesem Gebäude geschah, auch an anderen Orten in Staffel stattfinden kann. Es ist Kontakt zur evangelischen Gemeinde aufgenommen worden, die ebenfalls von Sparprozessen betroffen ist, um eine gemeinsame Nutzung der evangelischen Kirche und des Gemeindehauses durch beide Konfessionen zu prüfen. Die evangelische Kirche ist diesem Vorschlag grundsätzlich wohl gesonnen.


Loyalitätsklausel

Für mögliche Investoren/Käufer des Kirchengebäudes werden aktuell Baupläne etc. herausgesucht. Grundsätzlich gilt bei allen Veräußerungen von Kirchengebäuden, dass es den Käufern nicht gestattet ist, dort zum Beispiel einen Nachtclub, eine Spielhalle, eine Shisha-Bar oder ein Bordell zu betreiben.


Nächste Schritte

Die KIS-Gruppe nimmt sich in den kommenden Monaten alle Gebäude zur Begutachtung und Überprüfung vor, die sich im Eigentum der Pfarrei befinden, und wird am Ende eine Klassifizierung vorlegen, über die Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat dann entscheiden müssen. Alle sind sich bewusst, dass die Abstimmung eines finalen Gesamtkonzepts kein leichter Weg ist. Über die nächsten Schritte werden wir Sie, sobald das möglich ist, informieren.


Michael Ries
Verwaltungsleiter

Übersicht der Klassifizierung

Zum Anfang der Seite springen