Mit der Einführung von § 2b UStG im Jahr 2017 wurden die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts geschaffen.
Ziel der Regelung ist es, dass öffentliche Einrichtungen (z.B. unsere Kirchengemeinde), die in Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten, auch die Umsatzsteuer abführen. Doch die praktische Anwendung des § 2b UStG erweist sich oft als komplex.
Mit Zustimmung des Bundesrates am 22.11.2024 wurde eine erneute Verlängerung des Optionszeitraums bis zum 31. Dezember 2026 gesetzlich wirksam. Durch die neue Rechtslage ergeben sich Fragen, die bis zum Ende der Übergangsfrist geklärt werden müssen.
Damit alle gut informiert und vorbereitet sind, hat die Kirchengemeinde für alle Interessierten der Gruppierungen, insbesondere die Kassierer und Kassiererinnen, ein Informationstreffen organisiert. Dies soll uns dabei unterstützen, auch künftig weiterhin gut zusammenzuarbeiten und Unklarheiten anzusprechen, damit die Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Änderungen gelingt.
Wir laden Sie daher ganz herzlich ein, mit max. zwei Interessierten aus Ihrem Team an dem Termin teilzunehmen und sich zu informieren:
Donnerstag, 08.05.2025 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum Dehrn, Kirchgasse, 65594 Runkel-Dehrn.
Bitte geben Sie uns bis zum 30.04.2025 unter M.Ries@ BO.BistumLimburg .de oder 06431 – 590 3117 eine Rückmeldung, mit wie vielen Personen Sie teilnehmen werden.